Braucht man für das Tiny House eine Baugenehmigung?
In der Schweiz und den meisten europäischen Ländern benötigt man für das Aufstellen eines Tiny Houses immer eine Baugenehmigung. Es sei denn, es handelt sich um ein generell als Tiny House Siedlung ausgewiesenes, bewilligtes Grundstück oder um einen Campingplatz, auf dem das temporäre Aufstellen eines Tiny Houses erlaubt ist. (Auf den meisten Campingplätzen müsste das Tiny House dann jedoch jederzeit mobil verschiebbar auf einem Anhänger oder Rädern montiert sein und dürfte 3.5 t Gewicht nicht überschreiten.)
Als erfahrene Architekten sind wir unseren Kunden im Bedarfsfall bei der Erstellung und Einreichung der Baugenehmigung gerne behilflich. Denn wir kennen die strengen Schweizer Baureglemente und haben bereits einige Baubewilligungen erfolgreich eingeholt.
Wie sollte ein Grundstück für ein Tiny House beschaffen sein?
Das Grundstück sollte in einer ausgewiesenen Wohn- oder Bauzone liegen. Für landwirtschaftliche Grundstücke müssten einzelne Sondergenehmigungen bei der Gemeinde eingeholt werden. Die Minimum Grundstücksflächen nach durchschnittlichem Schweizer Baureglement betragen ca.:
190 m2 für das Kleine
200 m2 für das Mittlere und Grosse
Kann das Tiny House gegen Elementarschäden versichert werden wie ein grosses Haus?
Wenn das Tiny House auf ein festes Fundament verschraubt wird, kann man es wie ein grosses Haus bei der Assekuranz Versicherung gegen Elementarschäden versichern. Sollte man das Haus umziehen wollen, kann es vom Fundament gelöst und an den neuen Ort transportiert werden.
Sind unsere Tiny Houses mobil?
Unsere Tiny Houses können mit einem Kran und Schwertransporter von einem Grundstück auf ein anderes umgezogen werden, ohne dass die Qualität und Funktionalität des Hauses dabei leidet. Da unsere Tiny Houses sehr stabil, massiv und wertbeständig konstruiert und gebaut sind, und damit auch ein entsprechendes Gewicht haben, sind sie nicht als ständig mobile Häuser geeignet, die auf einem Anhänger mit PKW transportiert werden und alle paar Wochen den Standort wechseln können. Aus unserer Erfahrung ist es unmöglich, ein komfortables, vollwertiges, kleines Haus mit ausreichender Dämmung und autarker Technik zu bauen, das ständig mobil ist, nur 3.5 t wiegen darf und allen Jahreszeiten und Witterungen jederzeit perfekt trotzt. Wer ständig mobil sein möchte, dem empfehlen wir ein hochwertiges Wohnmobil. Vor allem auch wegen der rechtlichen Voraussetzungen, um ein Tiny House irgendwo hinzustellen. Siehe hierzu auch Thema Baugenehmigung.
Mit welchen Kosten muss man rechnen ausser den Erstellungskosten?
Einmalige Erschliessungskosten:
Oft entstehen auf Grundstücken sogenannte einmalige Erschliessungskosten, wie z.B. Kanalisationsanschluss,
Frischwasseranschluss,
Stromanschluss,
Dispensation Luftschutz,
die je nach Baureglement, Grundstück und Gemeinde unterschiedlich ausfallen können. Sie können pro Tiny House differieren zwischen CHF 1’000 – CHF 4’000.-
Monatliche Kosten:
Grundstücksmiete, falls kein eigenes Grundstück, ca. CHF 400.- – CHF 600.-/ mtl.
Unterhalt, Wasser, Strom (bei teilautark), ca. CHF 150.-/ mtl.
PW Parkplatz Miete, falls kein eigenes Grundstück, ca. CHF 50.- / mtl.
Kann das Tiny House von teilautark auf vollautark umgerüstet werden?
Da unsere Tiny Houses modular aufgebaut sind und die Technik sehr gut zugänglich ist, besteht die Möglichkeit ein teilautarkes Tiny House zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechendem Aufpreis in ein vollautarkes Tiny House umzuwandeln. Oder umgekehrt, falls ein neues Grundstück die Umsetzung anderer baurechtlicher Vorgaben erforderlich machen sollte. Bei der entsprechenden Planung, Kalkulation und Umsetzung sind wir als Fachleute für unsere Tiny Houses gerne behilflich.
Können zwei oder mehrere Tiny Houses miteinander kombiniert und verbunden werden?
Sollte eine grössere Familie den Wunsch nach reduziertem Leben in autarken Tiny Houses verspüren oder wenn z.B. ein Wohn- und ein angrenzendes Arbeits-Tiny House gewünscht werden, können die Tiny Houses auch nebeneinander oder im rechten Winkel zueinander verbunden und kombiniert werden, sofern die baurechtlichen Vorschriften dies auf dem jeweiligen Grundstück zulassen.
Ist die Innenausstattung individuell anpassbar?
So unterschiedlich die Menschen, so vielfältig sind ihre Bedürfnisse. Die Tiny Houses können in einem gewissen Rahmen mit entsprechender, vorheriger Kostenkalkulation individuell angepasst werden. Grösseres Fenster? Spezielle Küche? Ausgefallener Holzboden? Der Kunde ist König. Oder Königin.